Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen der gültigen österreichischen
Immobilienmaklerverordnung, sowie des österreichischen Maklergesetzes in seiner gültigen Fassung und
gelten für alle - auch zukünftige - Geschäfte zwischen der Firma Mag. Maier Immobilien GmbH und Ihren
Kunden. Unabhängig davon ob die Vereinbarungen schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Diese
Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Schreibens bzw. Angebotes. Sie
gelten im Sinne der genannten Verordnung zwischen unserer Firma, Mag. Maier Immobilien e.U. und
dem Empfänger dieses Schreibens bzw. Angebotes als vereinbart.
2. Unseren Angeboten liegen die vom Abgeber erteilten Auskünfte zugrunde. Die objektbezogenen
Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Für die Richtigkeit von Angaben,
insbesondere über Größe, Lage und Beschaffenheit, die auf Informationen von Abgebern (Verfügungs-
berechtigten), bzw. auf einem Sachverständigengutachten beruhen, wird keine Gewähr oder Haftung
geleistet. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw.
Zwischenvermietung vorbehalten.
3. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln
und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, so haftet der Kunde (Empfänger) für alle Schäden einschließlich des entgangenen Honorares
das im Erfolgsfalle angefallen wäre (§ 15 Maklergesetz). Eine Vervielfältigung von Unterlagen (Entwürfe,
Fotos, Exposes, usw.) ist nicht gestattet. Ist dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits als
verkäuflich, bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die
Anbotslegung als anerkannt.
4. Unsere Provision ist fällig und verdient mit Einigung zum Abschluß eines Vertrages über das von uns
angebotene Objekt, bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten (Herstellung der
Willensübereinstimmung). Sie entsteht unabhängig von einer Intervention unsererseits und bleibt auch
bestehen, wenn eine solche Einigung rückgängig gemacht wird. Der Kunde (Interessent) hat seinem
Vertragspartner bekanntzugeben, dass die Vermittlung über Mag. Maier Immobilien e.U. erfolgt ist. Der
Kunde haftet für alle Schäden einschließlich des entgangenen Honorares bei Verletzung dieser Pflicht.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 14% zuzüglich 20% Mwst. fällig. Voller Provisionsanspruch
entsteht besonders in allen Fällen des § 15 des Maklergesetzes - siehe Merkblatt.
5. Der volle Provisionsanspruch entsteht auch wenn
- der Vertrag zu anderen, vom Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder
anstatt der ursprünglich ins Auge gefasste Geschäftes ein zweckgleiches abgeschlossen (z.B.
Miete statt Kauf) wird;
- das Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustand kommt, weil der Kunde entgegen
dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts
erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;
- das im Auftrag an die Firma Mag. Maier Immobilien bezeichnete Geschäft nicht mit dem Kunden,
sondern mit einer anderen natürlichen, oder juristischen Person zustande kommt, weil der
Kunde dieser die Möglichkeit zum Abschluß mitgeteilt hat
- Die Geschäftsgelegenheit (Namhaftmachung) lediglich bekanntgegeben wurde und der Empfänger
(Interessent) keine Tätigkeit von uns wünscht, diese verhindert, bzw. nicht annimmt, sondern
selbst mit dem Abgeber verhandelt und in weiterer Folge ein Rechtsgeschäft abschließt.
6. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wr. Neustadt.